Freitag, 20. April 2012

Schleichendes Ende des Urheberrechts im Netz?

München 20. April 2012 - Tagung des Instituts für Urheber- und Medienrecht am 20. April 2012 zum Thema: Schleichendes Ende des Urheberrechts im Netz?

Auf der heutigen Tagung des Münchner Instituts für Urheber- und Medienrecht  wurde von Prof. Dr. Mathias Leistner ein exzellenter Vortrag zu "Grundlagen und Perspektiven der Haftung für Urheberrechtsverletzungen im Netz" gehalten. In der Panel Diskussion diskutierten Mark Chung (Verband unabhängiger Musikunternehmen), Prof. Dr. Mathias Leistner, Dr. Georg Nolte (Rechtsabteilung Google Deutschland), Dr. Mathias Lausen, Dr. Friedrich Radmann (Constantin Film), sowie Malte Spitz (Bündnis 90/Die Grünen - Berlin) über das schleichende Ende des Urheberrechts im Netz und denkbare Lösungsansätze.

Diskutiert wurde insbesondere auch der aktuelle Referentenentwurf des Bundesministeriums für Justiz zum Entwurf eines Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken unter der Federführung der Justizministerin Leutheuser Schnarrenberger. 

Während Prof. Dr. Mathias Leistner den Entwurf im Sinne einer moderateren Rechtedurchsetzung gegenüber den Verbrauchern begrüßte, sprachen sich Dr. Lausen und der Vertreter von Constantin Film Dr. Radmann erwartungsgemäß gegen den Entwurf aus, der als Ausverkauf der Interessen der Urheber gewertet wurde. Die bestehenden Instrumente für die Massenabmahnungen sollten aus ihrer Sicht eher gestärkt werden. 

Mark Chung plädierte erfreulicherweise für ein providergestütztes Vewarnungsmodell als Alterative zu den heutigen Massenabmahnungen. Der Gedanke wurde auch vom Netzpolitiker der Grünen Malte Spitz aufgenommen. 

Unter den Teilnehmern der Tagung (traditionell sind hier insbesondere die Vertreter der Rechteinhaber stark vertreten) machten sich indes auch Zweifel an der Sinnhaftigkeit der heutigen Massenabmahnungen breit, auch wenn alternative Lösungsansätze wie etwa der der Verwarnung von auffälligen Usern oder der einer Kulturflatrate bislang wohl eher noch als unausgereifte Entwürfe betrachtet werden müssen. 

Dr. Bernhard Knies - München




Mittwoch, 18. April 2012

Die Weisse Rose und das Urheberrecht



Ein bewegend schönes Beispiel für Schöpfer, die ihre Urheberrechte gerne im öffentlichen Eigentum wissen wollten ist dieses Flugblatt der Weissen Rose. Dem Wunsch der Urheber nach Veröffentlichung komme ich auch heute noch gerne nach und hoffe dass der ein oder andere an die mutigen Verfasser denken möge, denen wir die Freiheit unserer Worte zu verdanken haben.