Freitag, 12. Oktober 2012

München, 12.10.2012

Abmahnungen von Sasse wegen Filesharing für Splendid Film "The Expendables 2". 

Aktuell erreichen uns zahlreiche Abmahnungen aus der Hamburger Büro der Kanzlei Sasse und Partner für deren Rechteinhaber Splendid Film. Abgemahnt wird aktuell der Film "The Expendables 2".

Mehrere der Betroffenen können mit den Abmahnungen wenig anfangen und mutmassen, dass es sich dabei um ein betrügerisches Vorgehen handeln könnte.

Diese Erfahrungen haben wir allerdings in der Vergangenheit mit dem Büro von Sasse eher nicht gemacht. Die Kanzlei Sasse beschäftigt das Logger Unternehmen Guardaley Ltd, das bislang nicht durch generell falsche Ermittlungsergebnisse aufgefallen ist.

Man sollte die Abmahnungen insofern ernst nehmen und sachgerecht darauf reagieren. Mehr zu den Abmahnungen von Sasse finden Sie hier. Mehr >

Dr. Bernhard Knies
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Donnerstag, 23. August 2012

München, 23. August 2012

FOCUS als neuer Filesharing Inkasso: FOCUS Gesellschaft für Forderungsmanagement "verfolgt" Abmahnungen der Kanzlei Schulenberg und Schenk wegen Filesharing aus dem Jahr 2009 für den Pornohersteller Berlin Media Art J.T. e.K weiter:

Auch der Pornohersteller Berlin Media Art hat sich bei seinen von Schulenberg und  Schenk vorgetragenen Abmahnungen aus dem Jahr 2009 dafür entschieden, diese nach erfolglosen Versuchen der beauftragten Anwälte die Abmahnkosten einzutreiben, einem Inkassounternehmen zu übergeben. Die Inkassoschreiben werden von FOCUS direkt an die betroffenen Abgemahnten verschickt, so dass für den ein oder anderen der Eindruck entsteht, es handele sich um einen neuen Fall.

Den meisten Betroffenen ist auch nicht klar, dass die Übergabe eines Filesharing Falles vom zunächst beauftragten Anwalt zum Inkasso-Unternehmen letztlich ein untauglicher Versuch ist, die Gelder doch noch einzutreiben. Denn das Inkasso Unternehmen hat rechtlich betrachtet wesentlich weniger Möglichkeiten als der ursprünglich beauftragte Anwalt: Denn nur Rechtsanwälte dürfen Klagen einreichen oder Mahnbescheide beantragen. Und regelmäßig sind in Filesharing Fällen nur Klagen vor den Zivilgerichten das geeignete Mittel, die Forderungen doch noch umzusetzen.



Montag, 6. August 2012

München, 06.08.2012

Das Landgericht München I hat sich in einem Berufungsurteil in einem durch unsere Kanzlei gegen Waldorf vertretenen Anschlussinhaber zu der umstrittenen Störerhaftung für illegale Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing von erwachsenen Familienmitgliedern geäußert.

Die Entscheidung dürfte allerdings Einzelfallcharakter haben.

Mittwoch, 1. August 2012

München, 1. August 2012 - Abmahnung Filesharing der Kanzlei Negele Zimmel für den Rechteinhaber M.I.C.M. MICROM International.

Die Kanzlei Negele Zimmel mahnt aktuell für den Rechteinhaber M.I.C.M. MIRCOM International ab. Gegenstand der Abmahnungen sind pornographische Werke (wie bei Negele Zimmel üblich) und aktuell der Film "Allie Haze - True Sex". Gefordert werden eine Unterlassungserklärung und eine Pauschalzahlung von € 900,00. Tips zur Verteidigung: Mehr >

Donnerstag, 5. Juli 2012

Was kommt nach ACTA? Das Urheberrecht im Digitalen Zeitalter


„Das Urheberrecht im Digitalen Zeitalter - was kommt nach ACTA?" Podiumsdiskussion

4. Juli 2012 - LMU München, veranstaltet von der Friedrich Naumann Stiftung für die Freiheit

Teilnehmer:

Jimmy Schulz MdB, Obmann der FDP-Fraktion im Unterausschuss Neue Medien
Jürgen Enninger, Vorstand des VUT
Prof. Dr. jur Michael Lehman, Universität München
Dr. Bernhard Knies – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht - München

MdB Schultz erklärte seit zwei Jahren gegen ACTA zu kämpfen und begrüßt das Scheitern des umstrittenen Handelsabkommens. Der Parlamentarier sieht das Abkommen insbesondere dem Vorwurf der "Geheimverhandlung" ausgesetzt, da nicht alle interessierten Parteien an der Beratung beteiligt worden seien. Es habe etwa an einer Mitwirkung der Provider gefehlt. Bei künftigen Debatten gelte es deshalb alle Beteiligten frühzeitig einzubeziehen.

Professor Lehmann beklagte, dass bei den Beratungen des Abkommens auch die Wissenschaft nicht einbezogen worden sei. Seiner Meinung nach hätte das Abkommen auch keine inhaltlichen Verbesserungen gebracht. Aus seiner Sicht brauche man ganz generell ein neues Rechtssystem für das Internet.

Auch Knies meinte, dass das Scheitern des Abkommens  wohl ohne messbare Folgen bleiben würde. Denn die Regelungen, die das Abkommen vorsieht, (Unterlassungsanspruch, Schadensersatzanspruch, Enforcement und zivilrechtlicher Auskunftsanspruch, sowie Regelungen zur Strafbarkeit von Urheberrechtsverletzungen) befänden sich heute schon im deutschen Urheber-, und Zivilprozessrecht. Die so oft befürchtete Überwachung des Internets sei heute schon Realität: Die massenhaften Abmahnungen von Privatpersonen für Filesharingverletzungen blieben aber  in der bestehenden Form ohne messbare Wirkung und schädigen die Akzeptanz des Urheberrechts.

In Bezug auf das von der Kommission beim EuGH in Auftrag gegebene Gutachten zu den Auswirkungen von ACTA auf die nationalen Gesetzgebungen wurde von Knies erwartet, dass der EuGH wohl zu der Feststellung kommen werde, dass das gescheiterte Abkommen wohl kaum Handlungsbedarf in den nationalen Gesetzgebungen der Mitgliedstaaten verursacht hätte. Denn die Regelungen des Abkommens finden sich heute schon alle in der Richtlinie zur Informationsgesellschaft und der Durchsetzungsrichtlinie und mussten deshalb von allen Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.

Enninger berichtete von den Problemen aus der Branche, die an ihn in seiner Eigenschaft als VUT Vorsitzender herangetragen werden. Beklagt würden insbesondere  Vorveröffentlichungen von Alben im Internet, die teils schon vor der offiziellen Veröffentlichung in illegalen Plattformen erhältlich seien, und natürlich erheblichen Umsatzeinbussen der Branche durch Raubkopien.

MdB  Schulz wurde nach seiner Meinung dazu befragt, wie immaterielle Güter künftig geschützt werden sollten.

Schulz vertrat hierzu die Meinung, dass das Geschäftsmodell des Handels mit physikalischen Trägern praktisch tot sei, zudem stelle er fest, dass das bestehende Rechtssystem de facto von großen Teilen der Gesellschaft im Internet mißachtet werde.

Die Musikindustrie habe auf die digitalen Herausforderungen nicht klug reagiert. Auch die Software-Branche sei anfangs von dem Phänomen betroffen gewesen. Die Open Source Bewegung sei eine Folge dieser Entwicklung. Mit innovativen Geschäftsmodellen könne man einen Teil des Problems in den Griff bekommen. Aufklärung und Bildung seien für einen Bewußtseinswandel notwendig. Zudem müsse über neue Regelungen nachgedacht werden.

Professor Lehmann plädierte für neue Regeln in der digitalen Welt. Das alte Urheberrecht sei den digitalen Herausforderungen nur bedingt gewachsen. Lösungen könnten aber nur in einem internationalen Rahmen gefunden werden, das bestehende Urheberrecht sei nicht evolutionsfähig ins Internet hinein, das System müsse aus seiner Sicht deshalb neu strukturiert werden (vgl. etwa auch Lehmann, "Die Krise des Urheberrechts in der digitalen welt" FS für Löwenheim, S. 172 f.).



Dem widersprach Knies, der die Auffassung vertrat, dass die bestehenden gesetzlichen Regelungen nur in Teilbereichen reformiert werden müsste. In diesem Zusammenhang sei insbesondere das von der Bundesjustizministerin geplante Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken mit Reformen zum Urheberrecht zu begrüßen.

Die denkbare Einführung einer Abgabe auf das Internet oder Endgeräte wurde von allen Teilnehmern kontrovers diskutiert, fraglich war insbesondere ob eine solche Abgabe auf Internetanschlüsse oder auf internetfähige Geräte erhoben werden solle. Weiter ob, wie und von wem Einnahmen aus einer solchen Abgabe unter den Gruppen der Kreativen verteilt werden sollten. In diesem Zusammenhang sprach sich insbesondere MdB Schulz gegen technische Erhebungen im Internet aus, welche Dateien wie oft kopiert würden, da dies eine unzulässige Kontrolle der User darstellen würde. Thematisiert wurde auch die Frage, dass eine solche Abgabe nur international Sinn machen würde, es allerdings fraglich erschien, ob und wann auf internationaler Ebene eine solche Zustimmung erreicht werden könne.

Insgesamt wurde eine denkbare Abgabe dennoch überwiegend positiv bewertet auch wenn es noch erheblichen Diskussionsbedarf hierzu geben dürfte.

Sonntag, 3. Juni 2012

EuGH Netlog

EuGH Sabam Netlog Urteil vom 16.2.2012 C-360/10 Grundsatzurteil zur Haftung des Betreibers eines sozialen Netzwerkes wie Facebook für Urheberrechtsverletzungen seiner Mitglieder - Kommentar und Bewertung

http://www.new-media-law.net/ger/aktuelles/EuGH-SABAM-Netlog.html

Mittwoch, 30. Mai 2012

München, 30. Mai 2012 - Doppelabmahnungen der Abmahnkanzleien Waldorf Frommer und Sebastian für New Kids Nitro:

Uns liegen aktuell Doppelabmahnungen der Abmahner Waldorf Frommer und Sebastian für den Film New Kids Nitro vor: Während Sebastian sich hinsichtlich des Filmwerkes für die Digirights bestellt und die Verletzung der Rechte an der Filmmusik mit € 1.250,00 Gebührenforderung abmahnt bestellt sich Waldorf Frommer für das selbe Werk hinsichtlich der Rechte des Produzenten des Filmwerkes (Constantin Film) und verlangt für die Abmahnung die üblichen € 956,00 und die stets geforderte Unterlassungserklärung.

Die Doppelabmahnung stellt ein besonders krasses Beispiel der aktuellen Übertreibungen im Massengeschäft mit den Abmahnungen dar. Gegen die Abmahnungen sollte man sich unbedingt sachgerecht verteidigen.

Weitere Informationen zu den Abmahnungen wegen Filesharings von Waldorf Frommer finden Sie hier.