München, 06.08.2012
Das Landgericht München I hat sich in einem Berufungsurteil in einem durch unsere Kanzlei gegen Waldorf vertretenen Anschlussinhaber zu der umstrittenen Störerhaftung für illegale Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing von erwachsenen Familienmitgliedern geäußert.
Die Entscheidung dürfte allerdings Einzelfallcharakter haben.
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